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Warum ergänzen wir nur Artikel 20
und nicht alle fehlenden Artikel des GG?

 
 
 
 

 
 

Artikel 1 und 20 machen im Grunde das Grundgesetz schon aus.

 

Artikel 1 (Achtung und Schutz der Menschenwürde als erste Verpflichtung aller staatlichen Gewalt) stellt die grundgelegten Menschenrechte, Artikel 20 den Grundstein der darauf errichteten Staatenordnung dar.

 

Während die übrigen Artikel (2 bis 19 und 21 bis 146) nur ausführen, was in den Artikeln 1 und 20 veranlagt ist und - im Sinne des Geistes des Grundgesetzes ! - auch verändert werden dürfen, sind Artikel 1 und 20 unveränderbar und mit der sogenannten "Ewigkeitsklausel" (Artikel 79, Absatz 3) belegt.

 

Das Grundgesetz in seiner - unveränderlichen - Reinform ist durch Artikel 1 und 20 gegeben.  

 

 

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