Darf Artikel 20 GG vernichtet werden?

 

04.11.2025
 

 

Worum es geht:

 

Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes und zu den Jubiläumsfeiern des 30. Jahrestages des Mauerfalles (beides 2019) haben wir am Spreeufer am Bundestag ein Kunstwerk mit dem dort fehlenden Artikel 20 GG aufgerichtet. Artikel 1 ist der Grundstein der Menschenrechte, Artikel 20 ist der Grundstein der Staatsstruktur im Grundgesetz. Nur Artikel 1 ("Die Würde des Menschen ist unantastbar …") und die 18 Grundrechtsartikel haben bisher eine Repräsentation am Bundestag gefunden.

Ausgerechnet Artikel 20, der die demokratische, rechts- und sozial-staatliche Grundordnung unserer Republik enthält, den Politikern den erlaubten Rahmen für ihr Wirken setzt, dem Volk die volle Souveränität ("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus") und allen Deutschen ein Recht zum Widerstand zuspricht, fehlte bis dahin am Bundestag.

Er soll dort aber weiter fehlen. Bundestag und Behörden haben sich entschieden, ihre inzwischen nicht mehr zu übersehende umfassende ÄCHTUNG der in Artikel 20 festgelegten Prinzipen auch auf dem Felde der Kunst zum Ausdruck zu bringen:

Unser Kunstwerk zu Artikel 20 soll vom Staat vernichtet werden.

Eine menschliche Auseinandersetzung mit unserem Impuls, das Grundgesetz in seiner ganzen Schönheit und Bedeutung am Bundestag ins Bild zu bringen, ist unterblieben. Die juristische Auseinandersetzung gegen die Zerstörung des Werkes hat den Rechtsweg durch alle Instanzen durchlaufen. Jetzt haben wir die Sache zum Bundesverfassungsgericht gebracht. 

Unter Aktenzeichen 1 BvR 2694/25 steht sie dort zur Entscheidung an.

 

Kunstvernichtung in Deutschland!

Vernichtung des Ideales unserer Republik!

Ein wahrhaft bedeutendes Thema.

Und zugleich ein treffendstes Bild für die Wirklichkeit.

 

Der volle Umfang des Geschehens wird in der Verfassungsbeschwerde beschrieben. Wir sind gespannt auf die Entscheidung.

 

   Verfassungsbeschwerde



-
Z
ur Verfassungsbeschwerde geht es hier >> 

- Zur Pressemitteilung geht es hier >>

 



 



 

 

 

Die Urteile der Vorinstanzen:

 

 

 

 

 

3. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg:

    Die Anhörungsrüge wird abgewiesen

 

 

 

 

2. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg:

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgewiesen

 

 

 

 

1. Das Urteil im Landgericht Berlin:

    Die Stele darf vernichtet werden


 


 

 

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