Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

 


 

Kunst soll zur Erscheinung bringen,
WAS IST !

 

 

   

Wird Artikel 20 GG vernichtet werden?

 

Nachdem der Prozess um die Vernichtung der Stele Artikel 20 GG den Instanzenweg durchlaufen hat, ist jetzt das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung aufgerufen.

 

Zur Erläuterung: Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes und zum Jubiläum des 30. Jahrestages des Mauerfalles (beides 2019) haben wir am Spreeufer am Bundestag ein Kunstwerk mit dem dort fehlenden Artikel 20 GG aufgerichtet. Artikel 1 ist der Grundstein der Menschenrechte, Artikel 20 der Grundstein der Staatsstruktur (Demokratie, Rechtsstaat. Sozialstaat) im Grundgesetz. Nur Artikel 1 und die 18 Grundrechtsartikel haben bisher eine Repräsentation am Bundestag gefunden. Artikel 20 fehlt. Unser Kunstwerk zu Artikel 20 soll jetzt vom Staat vernichtet werden. Die juristische Auseinandersetzung gegen die Zerstörung des Werkes hat den Rechtsweg durchlaufen. Jetzt haben wir die Frage zum Bundesverfassungsgericht gebracht.


Kunstvernichtung in Deutschland!

Vernichtung des Ideales unserer Republik! ...

Ein wahrhaft bedeutendes Thema.

 

 

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Die Urteile der Vorinstanzen:

 

 

 

 

 

3. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg:

    Die Anhörungsrüge wird abgewiesen

 

 

 

 

2. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg:

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgewiesen

 

 

 

 

1. Das Urteil im Landgericht Berlin:

    Die Stele darf vernichtet werden


 


 

 

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