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Die Vernichtung der Stele Artikel 20 GG
ist angeordnet.

- Der Polizeipräsident Berlin -
 

 

 

 

Berlin, den 18.02.2021


Liebe Freunde –

 

 
Nachdem die Behörden den am Reichstagufer fehlenden, von uns dort aufgerichteten Artikel 20 GG
- schon zum 70sten Geburtstag des Grundgesetzes (23.05.2019),
- dann wieder nach seiner Wiederaufrichtung zum Tag der deutschen Einheit (03.10.2019)
entfernt hatten >> ...

 
 


 

soll er jetzt bei der Polizei vernichtet werden.


 

Als Grund wird angegeben:
 

"Die Vernichtung ist die einzige wirkungsvolle und verhältnismäßige Maßnahme, um sicher zu stellen, dass durch die Herausgabe der Holzstele mit dem Text des Artikels 20 GG keine erneute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eintritt."
 

 

Der Countdown läuft ...


 

 

 


 

 

 

Die Akten der Auseinandersetzung:

 

 

Stufe 1:
 

 

26.10.2020

Androhung der Vernichtung der Stele Artikel 20 GG durch die Polizei:

"Am 15.10.2019, 10:00 Uhr, wurde die, durch Sie, widerrechtlich aufgestellte Stele mit dem Text des Artikel 20 Grundgesetz durch die Polizei Berlin abgebaut und sichergestellt. (...)  Nach Ablauf der Jahresfrist der polizeilichen Inverwahrungnahme ist nunmehr über die mögliche Vernichtung der Stele zu entscheiden."


 
 

15.02.2021

Unser Antwortschreiben:

"Sie sagen, dass die Stele widerrechtlich von uns aufgestellt worden sei. Es könnte sein, dass Sie hier irren: (...) Um die Sache zu einem guten Abschluss zu bringen (Sie wissen: Ende gut - ALLES gut!) möchten wir folgenden Vorschlag machen. Sie haben die Stele widerrechtlich genommen. Wir bieten Ihnen nun an, die Stele wieder an ihren Ort zurückzubringen. Wir bauen sie dann gemeinsam mit Ihnen auf und laden alle, die an ihrer Errichtung - und alle, die an ihrer Entfernung beteiligt waren zu diesem Festesakt der Versöhnung an der Neuerrichtung des Grundgesetzes mit ein. (...)"


 

Erste Stellungnahmen zum Antwortschreiben:
 

 

Lieber Ralph,

danke Dir und euch für diesen bestimmten, geistreichen, würdevollen, menschlichen und humorvollen Einsatz für unser Grundgesetz.

Deine Erwiderung an Herrn K. ist ein inspirierendes Zeitdokument!

 

MEIN LIEBER MEISTER BOES !!!!

deine antwort ist ein meisterstück
also - ich muss sagen : grandios !
absolut konstruktiv......
eine wahre soziale plastik.
( kein banales plagiat )
beuys lächelt und nickt.....

Allein - dein fußpunkt 10 über die
würdelose u kriminelle anmaßung
der exekutive.....läßt mich wütend werden....
und gleichwohl taktisch gut, dein schweigen,
denn meine wut hätte - und hat - schon
viel eben dadurch zunichte gemacht....

Mit brüderlichen grüßen,
herzlichs

Großartig!

"Denn dass der Souverän, wenn's um's Grundsätzliche geht, nicht erst sein Personal zu fragen hat, war ebenfalls ins Bild zu bringen."

   Das werden die nie einsehen^^

"Soweit zu unserer Gesetzestreue - und jetzt zu der Ihren:..."

   Yeah :D

 "Wir bieten Ihnen nun an, die Stele wieder an ihren Ort zurückzubringen"

   Hrhrhrhr
Für genau solche Nummern liebe ich Dich.

 

Lieber Ralph, liebe Steffi,

meine Anerkennung für Eure gelungene, brilliante und ausgewogene Antwort zur Vernichtungsankündigung der Stele!

Insbesondere habt Ihr meine Hochachtung, weil Ihr trotz juristischer Klarheit nicht den Klageweg beschreitet, sondern den Vertretern der Behörden, die ja auch Menschen sind, die Hand zur Versöhnung reicht. Ihr begebt Euch damit nicht auf die gleiche Ebene. Euer Anspruch auf Anregung eines Dialogs zur Umsetzung des Art. 20 GG ist damit unterstrichen.

Ganz besonders ist der Gedanke, das Verhalten der Behörden als Teil des Gesamtkunstwerks zu begreifen, das die Rechtfertigung der Stele nur noch mehr unterstreicht. Die Glaubwürdigkeit des Bundestages als Vertreter des Grundgesetzes wird damit hinterfragt, die Abgeordneten werden so praktisch ermahnt, ihre Entscheidungen diesbezüglich zu überdenken.

Durch Euer Wirken habe ich viel gelernt. Danke!

 
 

 

01.12.2021

Eine sehr berührende jüdisch-deutsche Stellungnahme zur Vernichtung der Stele

Liebe Freunde - eine jüdische Mitbürgerin hat sich entsetzt über die Anordnung der Vernichtung der Stele gezeigt und einen entsprechenden Brief mit Aufforderung zur Stellungnahme an Herrn Schäuble geschrieben ...

Wir sind ihr für diesen Schritt sehr dankbar.
Der Wortlaut ist in nebenstehender PDF zu finden.



 


 

 



Stufe 2:


 

11.03.2021

Anordnung der Vernichtung der Stele Artikel 20 GG durch die Polizei:

"(...) Die Vernichtung ist die einzige wirkungsvolle und damit verhältnismäßige Maßnahme, um sicherzustellen, dass durch die Herausgabe der Holzstele mit dem Text des Artikels 20 GG keine erneute Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit eintritt."

 

 

 

 

25.04.2021

Unser Widerspruch gegen die Anordnung der Vernichtung:

"Auch das von Ihnen jetzt nachträglich bemühte Motiv der "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" trifft nicht. Im Sinne der Kunstfreiheit wäre selbst harte Provokation erlaubt. Inwiefern aber die Aufrichtung des Ideales der Bundesrepublik, der Prinzipen der aus den Menschenrechten gehobenen Staatsstruktur der Bundesrepublik
- an würdigem Orte, an dem ein Hinweis darauf unbedingt fehlt - zu Zeitpunkten, an denen das Grundgesetz öffentlich gefeiert wird - in einer Form, die schön ist und begeisternd, in keiner Weise aber anstößig wirkt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden – DAS müssen Sie uns erklären ..."

 

 

 

 

29.04.2021

Widerspruchsbescheid der Polizei:

"Die Vernichtung des im Bescheid vom 11.03.2021 aufgeführten Gegenstandes ist ermessensfehlerfrei und nicht zu beanstanden."

   
 
 



 

Stufe 3:

 
 
 

07.04.2021

Öffentlicher Widerspruch der Anthroposophischen Gesellschaft Berlin gegen die Anordnung der Vernichtung:

"Mit Unverständnis und Entsetzen musste ich ein Schreiben aus Ihrem Hause zur Kenntnis nehmen, in welchem Herrn Ralph Boes angekündigt wird, dass ein von ihm erschaffenes Kunstwerk, eine 3 m hohe Holzstele mit in Gold ausgeführtem Text des Artikels 20 GG, vernichtet werden soll. (...) Wurde dies von Ihrer Rechtsabteilung überprüft und gebilligt? Wer bestimmt in Ihrem Haus, was „verhältnismäßig“ ist? Und wie kann eine friedliche Stele eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen?

 
 

04.05.2021

Betr.: "Anordnung der Vernichtung der Stele Artikel 20 GG" durch die Polizei

Brief an den Präsidenten des Deutschen Bundestags,
Herrn Dr. Wolfgang Schäuble:

"Als den Präsidenten des Bundestags, in dessen Verantwortung der Umgang mit der Stele und ihre Vernichtung fällt, fordern wir Sie zu diesem rechtlosen und finsteren Akt der Kunstvernichtung zu einer Stellungnahme auf."

 
 

 


 

 

Stufe 4:

 
 
 

04.06.2021

Wir reichen Klage gegen die Anordnung der Vernichtung der Stele ein:

Die Klage ist erst rein formal verfasst und enthält noch keine Begründung.
"Eine Begründung erfolgt mit gesonderter Post nach Akteneinsicht der vollumfänglichen Gerichtsakte nach Beiziehung der vollständigen Verwaltungsakte der Beklagten."

 
 

27.07.2021

Die Polizei versucht die Klage abzuweisen:

"Am 26.10.2020 wurde der Klägerin die beabsichtigte Vernichtung der Stähle mitgeteilt und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hierauf stellte die Klägerin mit Schreiben vom 15.2.2021 im Wesentlichen ihre sinngemäße Rechtsauffassung mit, wonach die Aufstellung der Holzstele am Reichstagsufer rechtmäßig gewesen sei, da deren Aufstellung durch die Kunstfreiheit legitimiert sei. Zudem macht die Klägerin geltend, dass die Stele zukünftig im Bundestag aufgestellt werden solle. Einen entsprechenden Antrag habe sie beim Kunstbeirat des Deutschen Bundestages gestellt. Gleichzeitig will die Klägerin aber die Stele gemeinsam mit dem Beklagten am Reichstagsufer mit einem "Festakt der Versöhnung an der Neuerrichtung des Grundgesetzes" wieder aufstellen.

Die Beklagte folgte der Rechtsauffassung der Klägerin nicht und ordnete die Vernichtung der Stele mit Bescheid vom 11.3.2021 an. Hiergegen legte die Klägerin am 16.4. 2021 fristgerecht Widerspruch ein, welcher mit Widerspruchsbescheid vom 29.4. 21 zugestellt am 4.5. durch den Beklagten zurückgewiesen wurde."

 
   

11.10.2021

Die Begründung der Klage beim Verwaltungsgericht ist eingereicht:

"Zur erstmaligen Aufstellung der Stele am 18.05.2019 (d.i. zum Anlass des 70sten Geburtstags des Grundgesetzes) schreibt die Polizei: "Eine Genehmigung für die Aufstellung der Stele in der Grünanlage lag nicht vor." Wir stimmen mit dieser Aussage überein. Es gehört zum Duktus des Kunstwerkes zu provozieren und herauszustellen, dass in der Frage nach der Gültigkeit der Verfassung die verfassungsgebende Gewalt, der Souverän und nicht sein Personal, die verfasste Gewalt, das Wort hat – und dass der Souverän zum Schutze der Verfassung keiner Genehmigung durch die verfasste Gewalt bedarf."

In ihrer Stellungnahme vom 27.2.2021 schreibt die Polizei zur Rechtfertigung der von ihr verfügten Vernichtung der Stele, diese habe "keinen materiellen sondern bestenfalls einen ideellen Wert".
Genau auf Letzteres kommt es bei einem Kunstwerk aber an.
Und genau an Letzterem würde sich die Bedeutung der behördlichen Vernichtung der Stele auch bemessen."

 
 

 


 

 

Stufe 5:

 
 

01.02.2024 - 10:00 Uhr

Öffentliche Verhandlung im Verwaltungsgericht Berlin >>